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Organisatorisches

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Meldung bei der Ärztekammer

Organisatorisches

Bis spätestens eine Woche nach Praxiseröffnung ist diese mit dem Formular „Mitteilung über Praxiseröffnung“ bei der Ärztekammer zu melden (Cave: allenfalls früher melden, nämlich bis zu zwei Monate vor Praxiseröffnung, für Antrag auf Rezepturbefugnis!).
Meldung beim Finanzamt

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Spätestens innerhalb eines Monats nach Praxiseröffnung ist Ihrerseits dem für den Berufssitz zuständigen Finanzamt formlos mitzuteilen, wann und wo die Praxis eröffnet wurde, damit Ihnen eine Steuernummer für die Einkommensteuer zugeteilt wird.
Meldung bei der SVS

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Als freiberuflich tätiger Arzt sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) Pensions- und Unfallversicherungsbeiträge zu leisten.

Informationen

DVR-Nummer

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Bis zur Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 führte die Österreichische Datenschutzbehörde ein sogenanntes Datenverarbeitungsregister (DVR), um dem damals geltenden Datenschutzgesetz DSG 2000 zu entsprechen.
Marketing

Organisatorisches

Wer eine Ordination eröffnet, sollte auch das entsprechende Marketing nicht vergessen – natürlich unter Berücksichtigung der Werberichtlinie Arzt und Öffentlichkeit der ÖÄK.
Informationen
Werberichtlinien der ÖÄK
Ansprechpartner
Mag. Dr. Angelika Falb, LL.M.
Führerscheinuntersuchungen

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Ärzte für Allgemeinmedizin müssen eine gültige Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen, die Physikatsprüfung nachweisen und in die Ärzteliste als Arzt für Allgemeinmedizin eingetragen sein.
Informationen
Sachverständige Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG) – Fachärztliche Stellungnahmen
Ansprechpartner
Larissa Danklmayer
Unterschied Wahlarzt / Privatarzt

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Zu unterscheiden sind grundsätzlich nur der Arzt mit entsprechendem Kassenvertrag und der Arzt ohne den entsprechenden Kassenvertrag für den jeweiligen Patienten.
Ansprechperson
Nebenbeschäftigung bei einem Anstellungsverhältnis

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Ärzte, die sich in einem Anstellungsverhältnis befinden und planen, eine Ordination zu eröffnen, müssen in diesem Zusammenhang beachten, dass sie grundsätzlich jede Nebenbeschäftigung bei ihrem Dienstgeber melden müssen.
Ansprechperson
Hauptverbandsnummer / Vertragspartnernummer

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Alle Ärzte, die mit einem Sozialversicherungsträger (nicht KFA Graz und Wien) in einem Vertragsverhältnis stehen, erhalten über den Hauptverband die so genannte „Hauptverbands-„oder„ Vertragspartnernummer“.
Arztstempel

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Für Ihre Ordination benötigen Sie einen Arztstempel, der jedenfalls Titel, Name und Fach enthalten sollte.
Verwendung von Kassenformularen

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Wahlärzte mit Rezepturbefugnis bekommen die Kassenrezepte sowie in diesem Zusammenhang auch das Formular für die Arbeitsunfähigkeitsmeldung kostenlos von der ÖGK zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartner
Marco Daniel
Vertrag für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung

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Allgemeinmediziner und Fachärzte für Innere Medizin bzw. Lungenheilkunde können um einen Vertrag zur Durchführung der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung (VU) ansuchen.
Ansprechpartner
Larissa Danklmayer
Kassenvertrag mit allen Krankenversicherungen / Reihungsliste

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Wer sich für einen Kassenvertrag interessiert, sollte sich unmittelbar nach Ausbildungsende auf die Reihungsliste setzen lassen. Achtung! Die Eintragung in die Ärzteliste ist nicht gleichzusetzen mit der Eintragung in die Reihungsliste! Die Reihung erfolgt auch nicht automatisch mit Ausbildungsende, sondern nur auf Antrag!
Ansprechpartner
Iris Hutter
Kassenvertrag mit SVS und BVAEB für Wahlärzte

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Seit es die Reihungskriterienverordnung gibt (Mitte 2004), ist es nicht mehr möglich, dass Wahlärzte auf Antrag einen Vertrag mit einem der Sonderversicherungsträger erhalten.
Informationen
Ansprechpartner
Larissa Danklmayer
Punkte für die Bewerbung um eine Kassenplanstelle

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Bei der Bewerbung für eine Kassenplanstelle werden

  • die Tätigkeit im Fach der ausgeschriebenen Stelle,
  • die zusätzliche fachliche Qualifikation (ÖÄK Diplome, Zertifikate, CPDs) sowie
  • der Zeitpunkt der Eintragung in die Reihungsliste
    bewertet.
Informationen
Ansprechpartner
Iris Hutter
Kassenvertrag mit KFA-Graz oder KFA-Wien

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Die Krankenfürsorgeanstalt (KFA) ist kein Sozialversicherungsträger im herkömmlichen Sinn. Hier sind die Magistratsbediensteten der Stadt Graz (bzw. Wien) versichert.
Ansprechpartner
Larissa Danklmayer
Behandlung von Patienten, die nicht in Österreich versichert sind

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Wie alle Patienten des Wahlarztes sind auch jene, die nicht in Österreich versichert sind, Privatpatienten.
Ansprechpartner
Marco Daniel
Behandlung von Sozialhilfeempfängern (Fürsorge) und Patienten in der Mindestsicherung

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Sozialhilfeempfänger können sowohl Kassen- als auch Wahlärzte direkt mit Fürsorge-Behandlungsschein in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner
ALAG Arzt und Labor EDV A. Günzberg GmbH
Behandlung von Präsenzdienern

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Präsenzdiener sind grundsätzlich Privatpatienten.
Voraussetzung für die Kostenrückerstattung bei bestimmten Leistungen, insbesondere Sonografien und Akupunktur

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In den Honorarordnungen der Krankenversicherungen gibt es gewisse Leistungen, die ein Kassenarzt nur verrechnen kann, wenn er ein entsprechendes Ansuchen gestellt und die notwendigen Nachweise erbracht hat.
Leistung
Welcher Nachweis ist zu erbringen?
Ansuchen zur Erbringung von Sonografien durch Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen
Ansuchen, Ausbildungs- und Gerätenachweis
Laboransuchen für das erweiterte Labor für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte für Kinderheilkunde für die Vorsorgeuntersuchung bzw. den Rückersatz bei den kleinen Kassen
Ansuchen, Gerätenachweis
Psychotherapie
Ausbildungsnachweis
Lungenfunktionsprüfung für Ärzte für Allgemeinmedizin
Ansuchen, Ausbildungs- und Gerätenachweis
Lungenfunktionsprüfung für Internisten und Kinderfachärzte
Gerätenachweis
Gastroskopie
Ansuchen, Ausbildungsnachweis
Vorsorge-Coloskopie für Chirurgen und Internisten
Ansuchen, Ausbildungs- und Gerätenachweis
Ansuchen zur Erbringung von Vorsorgeuntersuchungen
Ansuchen, Ausbildungsnachweis
Chirodiagnostik und Chirotherapie für Orthopäden
Ausbildungsnachweis
Akupunktur
Ausbildungsnachweis
Ergometrie
Sichtergometer, Defibrillator, Reanimationsset (Formblatt vorhanden)
Informationen
Diverse Formulare
Ansprechpartner
Larissa Danklmayer
Ordinationsbedarf

Organisatorisches | Räumliches

Ordinationsbedarf wie Verbandstoffe, Behandlungsbehelfe sowie Einmalspritzen und -nadeln muss sich jeder Arzt selbst kaufen, zB in der Apotheke oder beim Ärztebedarf.
Ansprechpartner
Marco Daniel
Blaulicht

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Ein Blaulicht kann bei der GVG Gesundheitsversorgungs-GmbH beantragt werden.
Ansprechpartner
GVG Steiermark
Abwesenheitsmeldung digital

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Die Abwesenheitsmeldungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können einfach und unbürokratisch über die Homepage der Ärztekammer erfolgen.
Ansprechpartner
IMS