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Organisatorisches

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Meldung bei der Ärztekammer

Organisatorisches

Bis spätestens eine Woche nach Praxiseröffnung ist diese mit dem Formular „Mitteilung über Praxiseröffnung“ bei der Ärztekammer zu melden (Cave: allenfalls früher melden, nämlich bis zu zwei Monate vor Praxiseröffnung, für Antrag auf Rezepturbefugnis!).
Ansprechperson
IMS Ärztekammer
Meldung beim Finanzamt

Organisatorisches

Spätestens innerhalb eines Monats nach Praxiseröffnung ist Ihrerseits dem für den Berufssitz zuständigen Finanzamt formlos mitzuteilen, wann und wo die Praxis eröffnet wurde, damit Ihnen eine Steuernummer für die Einkommenssteuer zugeteilt wird.

Meldung bei der SVS

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Als freiberuflich tätiger Arzt sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) Pensions- und Unfallversicherungsbeiträge zu leisten.
Ansprechperson

Mag. Lukas Dobersberger

Informationen

DVR-Nummer

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Niedergelassene Ärzt:innen brauchen keine DVR Nummer!

Invertragnahme mit den kleinen Kassen

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Wer nach erfolgreicher Bewerbung eine Kassenplanstelle annimmt, muss einige Formalitäten erledigen.
Formulare
Invertragnahme mit den kleinen Kassen
Ansprechpartner
Sara Mujanovic
Marketing

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Wer eine Ordination eröffnet, sollte auch das entsprechende Marketing nicht vergessen – natürlich unter Berücksichtigung der Werberichtlinie Arzt und Öffentlichkeit der ÖÄK.
Informationen
Werberichtlinien der ÖÄK
Ansprechpartner
Eva Gutmann
Führerscheinuntersuchungen

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Der Landeshauptmann hat gemäß § 34 FSG zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung sachverständige Ärzte zu bestellen.
Informationen
Sachverständige Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG) – Fachärztliche Stellungnahmen
Ansprechpartner
Sara Mujanovic
Dachverbandsnummer / Vertragspartnernummer

Organisatorisches

Alle Ärzte, die mit einem Sozialversicherungsträger (nicht KFA Graz und Wien) in einem Vertragsverhältnis stehen, erhalten über den Dachverband die so genannte „Dachverbands- oder Vertragspartnernummer“.

Arztstempel

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Jeder neue Kassenvertragsarzt erhält von der Österreichischen Gesundheitskasse einen Handstempel.
Behandlung von Patienten, die nicht in Österreich versichert sind

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Inhaber einer gültigen EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte, siehe Rückseite der eCard) haben Anspruch auf Sachleistungen, die unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind.
Informationen
ERS 281, Patientenerklärung, Bestellservice für Vertragsärzte
Ansprechpartner
Markus Huber
Behandlung von Sozialhilfeempfängern (Fürsorge) und Patienten in der Mindestsicherung

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Sozialhilfeempfänger können sowohl Kassen- als auch Wahlärzte direkt mit Fürsorge-Behandlungsschein in Anspruch nehmen.
SVS-Versicherte: Sachleister, Geldleister

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Bei der SVS gibt es zwei verschiedene Versicherungsgruppen, die auch beim Stecken der eCard ersichtlich sind:
Ansprechperson
Markus Huber
Außervertragliche Leistungen / Privatverrechnung

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Alle Leistungen, die in den Honorarordnungen der Krankenversicherungen enthalten sind, dürfen den Versicherten grundsätzlich nicht privat in Rechnung gestellt werden.
Informationen
Ansprechperson
Markus Huber
Behandlungsökonomie

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Das ASVG und der Kassenvertrag verpflichten Ärzte, ihre Behandlung ausreichend und zweckmäßig zu gestalten, das Maß des Notwendigen jedoch nicht zu überschreiten.
Ansprechperson

Markus Huber

Ordinationsbedarf / pro ordinatione-Bedarf

Organisatorisches | Räumliches

Ansprechperson

Markus Huber

Blaulicht

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Ein Blaulicht kann bei der GVG Gesundheitsversorgungs-GmbH beantragt werden.
Ansprechperson
GVG Steiermark