Planstellen
Kassenplanstellen werden online auf der Website www.aekstmk.or.at ausgeschrieben.
Derzeit sind keine Planstellen ausgeschrieben!
Vergabe von ausgeschriebenen Planstellen
Die Vergabe von ausgeschriebenen Planstellen erfolgt im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern.
Vergabekriterien
FAQ's
Reihung und Bewerbungsverfahren
Den Antrag zur Reihung finden Sie unter folgendem Link:
https://aekstmk.or.at/cms/get_doc2.php?artid=3970&docId=16287
Die Reihung ist nach Beendigung der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt möglich.
Wenn Sie nicht Mitglied der Ärztekammer sind benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen für die Reihung: Staatsbürgerschaftsnachweis und das Jus practicandi bzw. das Facharztdiplom oder die Nostrifikation.
Füllen Sie den Antrag zur Reihung bitte vollständig aus und übermitteln Sie diesen an ngl.aerzte@aekstmk.or.at
Es gibt insgesamt 3 Reihungsräume: Graz/GU, Stmk-Nord, Stmk-Süd. Man kann maximal 2 Reihungsräume auswählen.
Für die Durchsicht und Bepunktung der Bewerbungen hat die Ärztekammer Steiermark nach Ende der Bewerbungsfrist 4 Wochen Zeit. Für die Überprüfung durch den Versicherungsträger (u.a. ÖGK) sind weitere 4 Wochen vorgesehen. Danach bekommt jeder Bewerber seine Punkte und das Ergebnis der Reihung schriftlich mitgeteilt.
Die Bewerbungsfrist beträgt mindestens 14 Tage und dauert in der Regel meist 3 - 4 Wochen.
Es gibt keine Einschränkung. Sie können sich gleichzeitig für mehrere Planstellen bewerben.
Ja, Sie können sich auf eine Planstelle bewerben, auch wenn Sie nicht in der Reihungsliste sind. Ihre Bewerbung begründet die Reihung in dem Raum, in dem der Ort der Bewerbung liegt (Graz/GU, Stmk-Nord, Stmk-Süd).
Die Ausschreibungen sind auf der Homepage der Ärztekammer Steiermark zu finden. Die Ausschreibungen erfolgen grundsätzlich einmal im Quartal (März, Juni, September und Dezember). Manchmal gibt es zusätzliche Sonderausschreibungen.
Anbei der Link: https://www.aekstmk.or.at/186
Sie müssen sich binnen 1 Woche für eine Stelle entscheiden und dies der Ärztekammer Steiermark zB per E-Mail an ngl.aerzte@aekstmk.or.at mitteilen.
- ÖÄK-Diplome
- ÖÄK-Zertifikate
- ÖÄK-CPDs
Diese werden mit jeweils 2 Punkten angerechnet. Bereits abgelaufene Notarztdiplome (ohne Refresher-Kurs) können bei der Bepunktung leider nicht berücksichtigt werden.
Es können maximal 7 Diplome bzw. Zertifikate angerechnet werden; somit sind maximal 14 Punkte erreichbar.
Die anzurechnenden Zertifikate können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.arztakademie.at/weiterbildungsurkunden
Die Reihung bleibt gültig, bis man von der Reihungsliste gestrichen wird (siehe nächste Frage).
- Wenn der gereihte Arzt die Streichung selbst verlangt
- Im Falle des Todes des gereihten Arztes
- Im Falle einer Verurteilung nach § 343 Abs 2 Zi 4 bis 6 (ASVG)
- Im Falle einer rechtskräftigen Kündigung eines bereits innegehabten Kassenvertrages durch den Versicherungsträger
- Im Falle des Erreichens der jeweils festgelegten Altersgrenze mit Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres in dem die Altersgrenze erreicht wird
- Wenn Sie aus der Ärzteliste gestrichen werden
- Wenn der gereihte Arzt als Einzelvertragsarzt oder Gesellschafter einer Gruppenpraxis einen Vertrag mit der ÖGK abschließt oder ein vergleichbares Vertragsverhältnis außerhalb der Steiermark eingeht, wird er mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertragsverhältnisses aus der Liste jenes Reihungsraumes gestrichen, in dem er die Vertragsarztstelle annimmt
- Die Wiedereintragung ist unter Beachtung der Voraussetzungen des § 3 über Antrag oder über eine neuerliche Bewerbung um eine Planstelle möglich
- Bei einer Streichung gemäß Abs 1 lit c ist eine Wiedereintragung erst nach Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfrist möglich, bei einer Streichung gemäß Abs 1 lit g erst nach Ablauf der befristeten Berufsuntersagung bzw. nach erfolgter Wiedereintragung in die Ärzteliste
Sie können im Falle einer Bewerbung dadurch Punkte erhalten (je nach Reihungsposition im Vergleich mit den anderen Reihungspositionen der Mitbewerber).
- -Gereihter: 15 Punkte
- -Gereihter: 14 Punkte
- -Gereihter: 13 Punkte
- -Gereihter: 12 Punkte
- -Gereihter: 11 Punkte
- -Gereihter: 10 Punkte
- -Gereihter: 9 Punkte
- -Gereihter: 8 Punkte
- -Gereihter: 7 Punkte
- -Gereihter: 6 Punkte
- -Gereihter: 5 Punkte
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Mit der Bewerbung erfolgt automatisch die Reihung.
Wenn Sie die Einzelkassenplanstelle ablehnen, hat dies keine negativen Folgen für Sie. Sie können sich bei den nächsten Ausschreibungen wieder bewerben. Sobald Sie aber einen Einzelvertrag mit der ÖGK abschließen, werden Sie aus dem betreffenden Reihungsraum gestrichen, können sich aber neu reihen lassen.
- Nachweis der Berufsberechtigung (Facharztdiplom bzw. Nostrifikation)
- eine (beglaubigt übersetzte) Dienstzeitbestätigung des jeweiligen Dienstgebers sowie eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung der jeweiligen Standesvertretung, sofern eine solche in dem jeweiligen Land vorhanden ist
- eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung über Mutterschutzzeiten
- eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung der zuständigen Standesvertretung über die Tätigkeit als niedergelassener Arzt. Sofern keine Standesvertretung vorhanden sein sollte, andere Unterlagen, mit welchen die Tätigkeit als niedergelassener Arzt im Ausland belegt werden kann)
- Bestätigung der zuständigen Landesärztekammer über die dort gemeldeten und anzurechnenden Vertretungszeiten
- Sämtliche ÖÄK-Diplome, Zertifikate und CPD's
Es können max. 30 Punkte aus der fachlichen Eignung sowie 4 Zusatzpunkte für die Tätigkeit als angestellter Arzt oder erweiterte Stellvertretung in der Ordination des konkreten Planstellenvorgängers berücksichtigt werden.
Ja, eine Bewerbung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Es wird empfohlen das Formular Vertretungsbestätigung zu verwenden. Ein anderes Formular, das alle wesentlichen Punkte enthält, wird auch akzeptiert.
Anbei der Link zum Formular: https://www.aekstmk.or.at/496?articleId=13535. Dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per E-Mail an ngl.aerzte@aekstmk.or.at.
Bitte senden Sie diese Bestätigungen rechtzeitig innerhalb der Frist an uns, sonst können Sie für die Bepunktung nicht berücksichtigt werden. Die Fristen sind spätestens bis zum 15. April für das erste Quartal, bis zum 15. Juli für das zweite Quartal, bis zum 15. Oktober für das dritte Quartal und bis zum 15. Jänner für das vierte Quartal.
Ja, die Tätigkeit als hauptberuflicher Wahlarzt wird mit 3 Punkten pro Kalenderjahr berücksichtigt und maximal 30 Punkte.
Die Tätigkeit als Vertragsarzt bei der ÖGK oder einer vergleichbaren Krankenanstalt innerhalb des EWR Raumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates werden mit 3 Punkten pro Kalenderjahr berücksichtigt.
Zusätzlich können zu lit a bis f die Tätigkeit als angestellter Arzt oder erweiterter Stellvertreter in der Ordination des konkreten Planstellenvorgängers mit zusätzlichen 4 Punkten berücksichtigt werden, wenn die Tätigkeit unmittelbar vor Ende der Bewerbungsfrist durchgehend mindestens 2 Jahre gedauert hat. Maximal sind 34 Punkte möglich.
Nein, Karenzzeiten werden derzeit bei der Bepunktung nicht berücksichtigt.
Ja, Zeiten des Mutterschutzes werden im gesetzlichen Ausmaß berücksichtigt, wenn die Zeiten nach Erlangen des Facharztdiploms bzw. Ius Practicandi liegen.
Ja, Tätigkeiten als Vertretungsarzt werden berücksichtigt.
Es sind 0,01 Punkte/Tag (maximal 3 Punkte pro Kalenderjahr) möglich. Vertretungszeiten neben einem Anstellungsverhältnis unter 20 Wochenstunden können berücksichtigt werden. Vertretungszeiten neben einem Anstellungsverhältnis ab 20 Wochenstunden können nicht berücksichtigt werden.
Eine Anrechnung während der Tätigkeit als Wahlärzt:in ist nicht möglich.
Einsicht in die Bepunktung kann nach feststehendem Endergebnis genommen werden. Jeder Bewerber bekommt seine Punkte und das Ergebnis der Reihung mitgeteilt.
Ja, Sie erhalten am Ende des Reihungsverfahrens eine Punktemitteilung von der Ärztekammer.
Ja, Ausbildungszeiten oder Tätigkeiten im Ausland werden angerechnet, es sind aber beglaubigt übersetzte Bestätigungen Ihrer Standesvertretung vorzulegen.
Setzen Sie sich mit der ÖGK in Verbindung, um die Rahmenbedingungen für Ihren Vertrag abzuklären bzw. zwecks Unterzeichnung des Einzelvertrages.
Im Rahmen einer Niederlassungsberatung können wir Ihnen gerne weiterhelfen, kontaktieren Sie uns dazu gerne telefonisch unter
- Nicole Brandstätter +43 (0)316 8044 28
- Nathalie Weber, MA +43 (0)316 8044 27
oder per E-Mail unter ngl.aerzte@aekstmk.or.at
Wertvolle Informationen finden Sie auch in unserem Niederlassungsratgeber: https://lass-dich-nieder.at/
Nein, es werden nur jene Zeiten berücksichtigt, die in dem Fach absolviert wurden, für welches die konkrete Planstelle ausgeschrieben ist bzw. die Bewerbung abgegeben wurde.
Ist ein Bewerber erstgereiht, der in einem aufrechten Dienstverhältnis mit einer Dienstleistungsverpflichtung von mehr als 15 Wochenstunden beschäftigt ist, so kann diesem die ausgeschriebene Planstelle nur dann zuerkannt werden, wenn er sich verpflichtet, das Dienstverhältnis innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Zuerkennung der Planstelle endgültig aufzulösen. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn die Bewerbung im Rahmen einer Teambewerbung für eine Vertragsgruppenpraxis erfolgt und zumindest ein Teammitglied keine Dienstverpflichtung im Sinne des vorstehenden Satzes aufweist.