Skip to content

Räumlichkeiten

Play Video
Widmung / Emissionsschutz

Räumlichkeiten

Klären Sie allenfalls im Vorfeld mit Ihrer Gemeinde oder dem Magistrat (Stadtplanungsamt) ab, ob die Ordinationseröffnung am gewünschten Standort problemlos möglich ist.
Ansprechpartner
Stadtplanungsamt Graz
Ausstattungslisten

Räumlichkeiten

Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) führt auf Basis der zum jeweiligen Stichtag geltenden Qualitätssicherungsverordnung österreichweit die Selbstevaluierung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen hinsichtlich Einhaltung der in dieser Verordnung definierten Qualitätskriterien durch.
Ansprechpartner
Qualitätssicherungs-Verordnung
Hygiene-Verordnung

Räumlichkeiten

Die Ordinationsräumlichkeiten müssen den Vorgaben der Hygiene-VO entsprechen, wobei die Anforderungen sich an Fachrichtung und Ordinationsumfang richten.
Ordinationsschild

Räumlichkeiten | Rechtliches

Ab dem Tag der Eröffnung ist der Arzt verpflichtet, seine Ordinationsstätte durch eine äußere Bezeichnung kenntlich zu machen (§ 56 Abs 1 Z 3 ÄrzteG).
Ansprechpartner
Dr. Angelika Falb, LL.M.
Ansprechpartner
Mag. Markus Friessnegg
Ausstattung der Ordination

Räumlichkeiten | Rechtliches

Im Rahmen der gesetzlichen Qualitätsevaluierung, die jede Ordination durchführen muss, wird auch eine fachspezifische Ausstattung (Ausstattungslisten gem. QS-VO 2024) abgefragt.
Ansprechpartner
Marco Daniel
Informationen
Arbeitnehmerschutz, Arbeitsstätten, Arbeitsplatzevaluierung, Arbeitsstoffe, Arbeitszeit uvm.
Download
Informationen Ausstattungslisten gem. QS-VO 2024
Download
Unverbindliche Empfehlung der Notfallausstattung von der ÖQMed
Download

Unverbindliche Empfehlung der Notfallausstattung von der ÖQMed & Ausstattungsempfehlung Arztkoffer/Arzttasche iZm der Leistungsvereinbarung ärztliche Erstversorgung von Notfallpatienten (Blaulicht)

Schilderordnung

Räumlichkeiten | Rechtliches

Ein Ordinationsschild, das die Ordinationsstätte kennzeichnet, ist verpflichtend am Tag der Eröffnung anzubringen.
Informationen
Schilderordnung der ÖÄK
Ansprechpartner
Dr. Angelika Falb, LL.M.
Ansprechperson
Mag. Markus Friessnegg
Barrierefreie Ordination

Räumlichkeiten | Rechtliches

1997 hat sich die Republik Österreich verpflichtet, „die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten“.
Informationen
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Informationen
Folder der ÖÄK und weiterführende Informationen
Ansprechperson
Marco Daniel
EDV in der Ordination

Wirtschaftliches | Räumlichkeiten

Download
Liste der zertifizierten Arztsoftwareanbieter
Ordinationsbedarf / pro ordinatione-Bedarf

Organisatorisches | Räumliches

Ansprechperson

Markus Huber